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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! Sa Aug 14, 2010 9:02 pm
es gibt glaube ich 150 Pokemon
tisse Webmaster
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! Sa Aug 14, 2010 10:05 pm
hmmm mit Mew gab es damals 151 aber jetzt sind es schon weit mehr
Mirien Halbstarker
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! Sa Aug 14, 2010 10:10 pm
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tisse Webmaster
Anzahl der Beiträge : 756 Anmeldedatum : 16.08.09 Alter : 40 Ort : Senden bei Ulm
Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! Sa Aug 14, 2010 10:11 pm
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Zahralique ForumLegende
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! Sa Aug 14, 2010 10:13 pm
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xaarfai Halbstarker
Anzahl der Beiträge : 79 Anmeldedatum : 28.07.10 Alter : 38 Ort : kaiserReich Rottorf
Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! Sa Aug 14, 2010 10:14 pm
§ 155
(1) Wenn ein Beteiligter teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jedem Teil zur Hälfte zur Last. Einem Beteiligten können die Kosten ganz auferlegt werden, wenn der andere nur zu einem geringen Teil unterlegen ist.
(2) Wer einen Antrag, eine Klage, ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf zurücknimmt, hat die Kosten zu tragen.
(3) Kosten, die durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entstehen, fallen dem Antragsteller zur Last.
(4) Kosten, die durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind, können diesem auferlegt werden.
tisse Webmaster
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! Sa Aug 14, 2010 10:17 pm
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Ochsos Halbstarker
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! Sa Aug 14, 2010 10:38 pm
157 mal könnt ihr mich mal am Poschi na ihr wisst schon ;D
Zahralique ForumLegende
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! Sa Aug 14, 2010 10:39 pm
158 peitschenhiebe *haha*
tisse Webmaster
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! Sa Aug 14, 2010 10:42 pm
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xaarfai Halbstarker
Anzahl der Beiträge : 79 Anmeldedatum : 28.07.10 Alter : 38 Ort : kaiserReich Rottorf
Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! So Aug 15, 2010 12:27 pm
Die Transall C-160 ist ein propellerturbinengetriebenes militärisches Transportflugzeug deutsch-französischer Produktion.
Mirien Halbstarker
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! So Aug 15, 2010 1:00 pm
161 mal die Bestnote 1,0 Die Brandenburger Abiturienten hätten einen Notendurchschnitt von 2,4 erreicht – insgesamt 161 Abiturientinnen hätten sogar mit der Note 1,0 bestanden.
Zahralique ForumLegende
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! So Aug 15, 2010 1:25 pm
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Karo85 Halbstarker
Anzahl der Beiträge : 88 Anmeldedatum : 13.08.10 Ort : Kölle du ming Stadt am Rhing
Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! So Aug 15, 2010 3:10 pm
163 km müsste ich bis nach frankfurt fahren
Zahralique ForumLegende
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! So Aug 15, 2010 5:14 pm
§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
tisse Webmaster
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! So Aug 15, 2010 6:38 pm
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Zahralique ForumLegende
Anzahl der Beiträge : 762 Anmeldedatum : 28.07.10 Alter : 42 Ort : Hamburg
Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! So Aug 15, 2010 6:52 pm
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xaarfai Halbstarker
Anzahl der Beiträge : 79 Anmeldedatum : 28.07.10 Alter : 38 Ort : kaiserReich Rottorf
Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! So Aug 15, 2010 8:06 pm
Bomann KB 167 Kühlbox / A+ / 52 Liter
Zahralique ForumLegende
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! So Aug 15, 2010 8:19 pm
168 Profis fahren bei Cyclassics in Hamburg
tisse Webmaster
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! So Aug 15, 2010 9:18 pm
13²=169
Ochsos Halbstarker
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! Mo Aug 16, 2010 8:50 am
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Zahralique ForumLegende
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! Mo Aug 16, 2010 6:43 pm
§ 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ochsos Halbstarker
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! Mo Aug 16, 2010 7:02 pm
§ 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) (1) Die Gemeinde kann in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen
1. zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt (Absatz 3), 2. zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Absatz 4) oder 3. bei städtebaulichen Umstrukturierungen (Absatz 5)
der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bedarf auch die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung. Auf die Satzung ist § 16 Abs. 2 entsprechend anzuwenden. Die Landesregierungen werden ermächtigt, für die Grundstücke in Gebieten einer Satzung nach Satz 1 Nr. 2 durch Rechtsverordnung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren zu bestimmen, dass die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum (§ 1 des Wohnungseigentumsgesetzes) an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind, nicht ohne Genehmigung erfolgen darf. Ein solches Verbot gilt als Verbot im Sinne des § 135 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. In den Fällen des Satzes 4 ist § 22 Abs. 2 Satz 3 und 4, Abs. 6 und 8 entsprechend anzuwenden. (2) Ist der Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gefasst und ortsüblich bekannt gemacht, ist § 15 Abs. 1 auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des Absatzes 1 entsprechend anzuwenden. (3) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird. (4) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 4 darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Sie ist zu erteilen, wenn auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung der baulichen Anlage oder ein Absehen von der Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. Die Genehmigung ist ferner zu erteilen, wenn
1. die Änderung einer baulichen Anlage der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen dient, 2. das Grundstück zu einem Nachlass gehört und Wohnungseigentum oder Teileigentum zugunsten von Miterben oder Vermächtnisnehmern begründet werden soll, 3. das Wohnungseigentum oder Teileigentum zur eigenen Nutzung an Familienangehörige des Eigentümers veräußert werden soll, 4. ohne die Genehmigung Ansprüche Dritter auf Übertragung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nicht erfüllt werden können, zu deren Sicherung vor dem Wirksamwerden des Genehmigungsvorbehalts eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist, 5. das Gebäude im Zeitpunkt der Antragstellung zur Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nicht zu Wohnzwecken genutzt wird oder 6. sich der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern; eine Frist nach § 577a Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verkürzt sich um sieben Jahre. Die Frist nach § 577a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entfällt.
In den Fällen des Satzes 3 Nr. 6 kann in der Genehmigung bestimmt werden, dass auch die Veräußerung von Wohnungseigentum an dem Gebäude während der Dauer der Verpflichtung der Genehmigung der Gemeinde bedarf. Diese Genehmigungspflicht kann auf Ersuchen der Gemeinde in das Wohnungsgrundbuch eingetragen werden; sie erlischt nach Ablauf der Verpflichtung. (5) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 darf die Genehmigung nur versagt werden, um einen den sozialen Belangen Rechnung tragenden Ablauf auf der Grundlage eines Sozialplans (§ 180) zu sichern. Ist ein Sozialplan nicht aufgestellt worden, hat ihn die Gemeinde in entsprechender Anwendung des § 180 aufzustellen. Absatz 4 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
Hört auf die Scheiss gesetzes Texte zu posten oder es wird Ausführlicher!
Zahralique ForumLegende
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! Mo Aug 16, 2010 7:03 pm
173
Ochsos Halbstarker
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Thema: Re: Zahlenkette 1-1000!!! Mo Aug 16, 2010 7:03 pm